Vercharterer / Veranstalter (Vertrags- und Rechnungspartner):
Marine Infinite Hellas I.K.E., Λ. Ελευθερίας 11 (Leoforos Eleftherias 11), 17455 Alimos, Griechenland · ΑΦΜ/USt-IdNr. EL802182058.
Inhaberin der griechischen Charterlizenz für die SY GALINI.
Mitsegler: die den Törn buchende Person. Website-Betrieb und Vermittlung: Marine Infinite GmbH (Deutschland) – sie betreibt diese Website und vermittelt die Buchung. Vertragspartner ist ausschließlich die Marine Infinite Hellas I.K.E.
Gegenstand ist die Teilnahme an einem bestimmten, terminlich festgelegten Törn auf der SY GALINI im Rahmen eines Kabinen-Mitsegelplatzes. Die Yacht wird durch einen vom Vercharterer gestellten, qualifizierten Skipper geführt. Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Segelreise unter der griechischen Charterlizenz des Vercharterers, nicht um eine Bareboat-Vercharterung.
Im Preis enthalten:
Nicht im Preis enthalten:
Es gilt der bei der Buchung ausgewiesene Preis pro Person bzw. pro Kabine, inklusive der griechischen Mehrwertsteuer von 13 %.
Zahlungsbedingungen: Der gesamte Reisepreis ist mit der Buchung per Überweisung auf das Konto des Vercharterers zu zahlen. Es gibt keine Anzahlungs- oder Ratenregelung. Der Vercharterer stellt nach der Buchung eine Rechnung mit den Überweisungsdaten aus. Erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Vercharterer ist der Platz verbindlich bestätigt.
Für Verpflegung, Treibstoff, Hafen-/Liegegebühren, Endreinigung und weitere laufende Kosten wird an Bord eine gemeinschaftliche Bordkasse eingerichtet, die von den Mitseglern zu gleichen Teilen getragen wird. Nach altem Seemannsbrauch ist der Skipper an der Bordkasse nicht beteiligt. Die Höhe variiert von Crew zu Crew und wird an Bord gemeinsam abgerechnet.
Für die gesetzlich vorgeschriebene griechische Crewliste (elektronische Charter-Party) und den Versicherungsschutz an Bord ist der Mitsegler verpflichtet, vor Törnbeginn seine erforderlichen Daten (mindestens Geburtsdatum und Ausweis-/Reisepassnummer) über den bereitgestellten sicheren Link zu übermitteln. Ohne vollständige und rechtzeitige Übermittlung kann die Zulassung an Bord aus behördlichen Gründen verweigert werden; ein Erstattungsanspruch entsteht dann nicht.
Alle Teilnehmer erklären, dass sie über eine im Reiseland und für den Segelsport gültige Krankenversicherung verfügen, mindestens 20 Minuten frei schwimmen können und keine körperlich-medizinischen Bedenken gegen die Teilnahme bestehen. Bei Krankheit oder Einschränkung ist die Teilnahme vorab mit dem Hausarzt zu besprechen; bei Zweifeln an der Segeltauglichkeit ist der Vercharterer vor der Buchung zu informieren. Der Skipper ist zu Törnbeginn über relevante Erkrankungen (z. B. Diabetes) zu informieren.
Der Skipper übernimmt ausschließlich die Schiffsführung nach seemännischer Umsicht sowie die seefahrerische Betreuung der Mitsegler; seinen Anweisungen ist an Bord Folge zu leisten. Zu Beginn werden alle Mitsegler in Verhalten an Bord und Sicherheitsausrüstung eingewiesen, und ein Mitsegler wird als Co-Skipper bestimmt. Jeder achtet auf seine persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf oder nach Anweisung des Skippers Rettungsweste und Lifebelt. Ein generelles Alkoholverbot besteht nicht; jeder beachtet seine subjektive Grenze. In Ausnahmefällen kann der Skipper den Alkoholkonsum untersagen.
Die Teilnahme am Törn und allen damit zusammenhängenden Aktivitäten (z. B. Landausflüge, Baden) erfolgt auf eigenes Risiko. Jeder ist für sich selbst verantwortlich und trifft die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen an Bord, im Wasser und an Land. Alle Crewmitglieder tragen für das Leben an Bord gemeinschaftlich Sorge. Wichtiger Hinweis: Schäden, die ein Crewmitglied einem anderen oder dem Skipper zufügt, sind über die private Haftpflicht oft nicht abgesichert, da Segeln als „gefahrgeneigte Sportart" gilt. Wir empfehlen, dies vorab mit der eigenen Versicherung zu klären (ggf. Kojenversicherung, z. B. Yacht-Pool).
Die Crew trägt dafür Sorge, dass die Yacht in einwandfreiem Zustand bleibt. Die Yacht ist seitens des Vercharterers landesüblich haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Kaution enthält eine Selbstbeteiligung der Crew von 250,00 €, die im Schadensfall gemeinschaftlich über die Bordkasse getragen wird. Bei Schäden ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Haftung des Mitseglers auf diese Selbstbeteiligung begrenzt. Der Skipper führt das Check-Out durch; reist ein Teilnehmer vorher ab, erklärt er sich mit einer späteren Schadensregelung einverstanden. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – dafür haftet der Verursacher persönlich und in voller Höhe. Für Dinghy und Außenbordmotor haftet die Crew im Totalverlustfall gesamtschuldnerisch.
Es gelten dieselben Rücktritts-/Stornobedingungen wie für die über die Marine Infinite GmbH gebuchten Törns. Ein Rücktritt ist dem Vercharterer in Textform (E-Mail) zu erklären; maßgeblich ist der Zugang beim Vercharterer. Da der gesamte Reisepreis mit der Buchung fällig und der Platz mit Zahlungseingang verbindlich reserviert ist und für terminlich festgelegte Charterreisen kein Widerrufsrecht besteht (§ 13), kann der Mitsegler bei Verhinderung bis Törnbeginn eine geeignete Ersatzperson benennen, die in den Vertrag eintritt; in diesem Fall fällt lediglich eine angemessene Umbuchungspauschale an. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Der Vercharterer kann den Törn aus wichtigem Grund (insbesondere höhere Gewalt, Wetterlage, technischer Defekt, behördliche Anordnung, Ausfall des Skippers) absagen oder Route, Häfen und Zeitplan aus Sicherheits- oder Wettergründen anpassen; die Entscheidung über die sichere Durchführung liegt beim Skipper. Bei einer Absage durch den Vercharterer wird – soweit möglich – ein Ersatztermin angeboten; nimmt der Mitsegler diesen nicht an, wird der bereits gezahlte Reisepreis erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Ersatz von An-/Abreisekosten) sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Termin vorgesehen sind (Charterreise mit festem Datum), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten ausschließlich die Stornobedingungen nach § 11.
Der Vercharterer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist.
Der Vercharterer verarbeitet die übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung des Törns und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die für die griechische Crewliste erforderlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Ausweis-/Passnummer) werden an die zuständige Hafenbehörde übermittelt, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung auf der Website.
Es gilt griechisches Recht unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften des Wohnsitzstaates des Mitseglers innerhalb der EU. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vercharterers.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Vercharterer: Marine Infinite Hellas I.K.E. · Λ. Ελευθερίας 11, 17455 Alimos, Griechenland · ΑΦΜ EL802182058 · Website und Vermittlung: Marine Infinite GmbH. Fassung für Törns mit Start in Griechenland; letzte juristische Prüfung in Abstimmung mit Anwalt/Steuerberater.